3-mal täglich ca. 12 Tropfen oder eine Pipette am besten direkt auf die Zunge oder in etwas Wasser geben und kurz im Mund behalten damit die Wirkstoffe über die Schleimhäute aufgenommen werden können.
Für Kinder empfehlen sich 3 bis 4 Pipetten. Diese Menge kann in einem Glas Wasser oder Fruchtsaft aufgelöst werden.
Der Vertrieb von Artemisia Annua als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel ist derzeit in Deutschland und der EU untersagt. Dies beruht auf der sogenannten Novel-Food-Verordnung der EU aus dem Jahr 2015. Diese Verordnung regelt die Einfuhr und den Vertrieb von Produkten, die vor dem 15. Mai 1997 nur in geringen Mengen in Europa gehandelt wurden. Artemisia Annua (auch Einjähriger Beifuß genannt) ist jedoch weder verboten noch gesundheitsschädlich. Der Anbau, der Verkauf der Pflanze selbst sowie deren Verarbeitung sind erlaubt. Allerdings ist es momentan nicht gestattet, Artemisia Annua als „Nahrungsergänzungsmittel“ innerhalb der EU zu bezeichnen oder zu vermarkten.